Schnee und Eis auf dem Firmengelände sind Chefsache. Was die Räum- und Streupflicht bedeutet und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.
Sobald es schneit oder glättet, wird der Winterdienst zur Pflicht – auch auf dem Firmengelände. Wer Zuwege, Parkplätze und Eingänge nicht räumt, riskiert Unfälle und im Schadensfall die Haftung. Was Betriebe wissen müssen.
Wer ist verantwortlich?
Aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgt: Wer eine Fläche dem Verkehr eröffnet – also Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten darauf lässt –, muss sie verkehrssicher halten. Für das Betriebsgelände liegt diese Pflicht beim Eigentümer bzw. Betreiber. Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für angrenzende Gehwege zudem häufig per Satzung auf die Anlieger.
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Eine bundeseinheitliche Uhrzeit gibt es nicht – die Details regeln kommunale Satzungen. Als grobe Orientierung gilt vielerorts:
- werktags etwa von 7 bis 20 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen häufig etwas später beginnend,
- bei anhaltendem Schneefall oder Glätte muss mehrfach geräumt und gestreut werden.
Maßgeblich ist immer die Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Viele Kommunen schränken Streusalz aus Umweltgründen ein oder verbieten es auf Gehwegen. Erlaubt und empfohlen sind meist abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Auf dem eigenen Betriebsgelände bestehen oft mehr Freiheiten – ein Blick in die lokale Regelung lohnt sich trotzdem.
Haftung und Übertragung
Kommt jemand auf nicht geräumter Fläche zu Schaden, drohen Schadenersatz- und sogar Schmerzensgeldforderungen. Die Pflicht lässt sich jedoch vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Wichtig: Auch dann bleibt eine Kontroll- und Auswahlpflicht bestehen – der Betrieb muss einen zuverlässigen Partner wählen und stichprobenartig prüfen, dass geräumt wird.
Praktische Tipps für Betriebe
- Verantwortlichkeiten schriftlich festhalten – intern oder per Dienstleistervertrag.
- Dokumentation: Räum- und Streuzeiten protokollieren (im Streitfall der Nachweis).
- Material rechtzeitig bevorraten, bevor der erste Frost kommt.
- Kritische Bereiche priorisieren: Eingänge, Treppen, Rampen und Hauptwege zuerst.
Fazit
Der Winterdienst auf dem Firmengelände ist eine echte Pflicht mit Haftungsrisiko. Klare Zuständigkeiten, das richtige Streumittel und eine saubere Dokumentation – oder ein zuverlässiger Dienstleister – sorgen dafür, dass aus Glätte kein Rechtsfall wird.