Leiter- und Trittprüfung: Pflicht, Intervalle und Ablauf
8. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden. Was Pflicht ist, wie oft geprüft wird und worauf es ankommt.
Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln – und zu den unterschätzten Unfallquellen. Damit sie sicher bleiben, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung vor. Was viele Betriebe nicht wissen: Diese Pflicht gilt unabhängig davon, wie oft die Leiter benutzt wird.
Gibt es eine Prüfpflicht?
Ja. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daraus folgt: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sie in sicherem Zustand sind und regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person kontrolliert werden. Konkretisiert werden die Anforderungen unter anderem in der DGUV Information 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten).
Wie oft muss geprüft werden?
Einen starren, gesetzlich festgelegten Zeitraum gibt es nicht. Die Häufigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und hängt ab von:
Nutzungshäufigkeit und Belastung
Einsatzumgebung (z. B. Witterung, Chemie, Baustelle)
Material und Bauart der Leiter
In der betrieblichen Praxis hat sich eine jährliche Prüfung als sinnvoller Richtwert etabliert. Bei intensiver oder rauer Nutzung kann ein kürzerer Abstand nötig sein.
Was wird kontrolliert?
Bei der Prüfung wird der gesamte sicherheitsrelevante Zustand begutachtet, unter anderem:
Holme, Sprossen und Stufen auf Risse, Verformung und festen Sitz
Beschläge, Gelenke, Spreizsicherungen und Verriegelungen
Leiterfüße und rutschhemmende Auflagen
Beschriftung, Kennzeichnung und Vollständigkeit
Mängel werden bewertet: Kleinere Defekte lassen sich beheben, sicherheitskritische Schäden führen zur Aussonderung der Leiter.
Dokumentation nicht vergessen
Jede Prüfung sollte nachvollziehbar festgehalten werden – typischerweise über eine Prüfplakette am Gerät und ein Prüfprotokoll. Das schafft Übersicht über fällige Folgeprüfungen und ist im Schadensfall der Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Fazit
Die Prüfung von Leitern und Tritten ist Pflicht, auch wenn kein fixes Intervall vorgeschrieben ist. Ein jährlicher Rhythmus mit sauberer Dokumentation ist für die meisten Betriebe der richtige Weg – und verhindert, dass aus einer beschädigten Leiter ein meldepflichtiger Unfall wird.